Dienstag, 1. Juli 2014

BGH-Urteil: Kein Auskunftsanspruch gegen Internet-Portal - heise online

Von einer tatsächlichen Anonymität als Patient bei Sanego auszugehen, ist Augenwischerei. Der Arzt kann bereits aus dem beschriebenen Sachverhalt auf die Identität des Kritikers Rückschlüsse ziehen. Beanstandet der Arzt das Posting auf Sanego, wird Sanego bei anonymen Usern eine Löschung des Beitrages veranlassen, offensichtlich ohne die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen. In jedem Fall ist es anzunehmen, dass der Therapeut dem Schreiber in der Regel künftige Behandlungen mit der Maßgabe verwehren wird, dass das Vertrauensverhältnis durch den bloßen Umstand der Schilderung eines Ablaufes aus Patientensicht gestört sei. So geschehen in Dresden, wo mich mein Behandler fünf Minuten nach einem Posten auf Sanego zu nötigen versuchte, meinen Beitrag selbst zu löschen. Ich habe den Beitrag nicht gelöscht, sondern meine Anonymität bei Sanego aufgegeben, um dem Unternehmen das Löschen zu erschweren. Trotzdem ist der Beitrag, der übrigens zu dem Zeitpunkt der einzige zu dem Therapeuten war, offline.

Abgeordnetenwatch ist da in einem anderen Zusammenhang offensiver gewesen.

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